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Lohn und Gehalt

Vorab: Ihre Fragen zur Corona-Krise

Wir beantworten häufig gestellte Fragen zur Auswirkung von Corona-Krise und Covid-19 auf Lohn und Gehalt am Ende dieser Seite. Bei Interesse scrollen Sie bitte nach unten.

Liebe Mandanten,

 

ich habe es schon an anderer Stelle gesagt, Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber einen ganz einfachen Deal: Sie arbeiten, er zahlt!.

 

Für Ihre Arbeitsleistung erhalten Sie ein Entgelt vom Arbeitgeber. Dabei wird traditionell zwischen Lohn und Gehalt unterschieden. Arbeiter erhalten Lohn, Angestellte Gehalt. Während mit Lohn oft die geleisteten Stunden vergütet werden (Stundenlohn), ist das Gehalt eine stets gleichbleibende Pauschale. 

 

Insbesondere beim Lohn, der sich aus diversen Einzelpositionen zusammensetzt, kommt es schon mal zum Streit. Auch beim Gehalt kann fraglich sein, ob bestimmte Leistungen zum Gehalt gehören, zum Beispiel ein Firmenauto oder ein Kantinenessen. Das wiederum wirkt sich auf die Lohnsteuern aus. Auch bei einem 13ten Gehahlt stellt sich dann die Frage, wie hoch dieses auszufallen hat.

 

Egal ob Lohn oder Gehalt, es gilt anhand Ihrer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen Leistungen zustehen. Dabei ist auch zu prüfen, ob alle Regelungen im Arbeitsvertrag überhaupt wirksam sind. Wir helfen Ihnen gerne hierbei!

 

Haben Sie Fragen? Dann profitieren Sie doch einfach von unserem guten Ruf. Die Telefonnummern finden Sie oben links.

Mit herz­li­chen Grü­ßen

Ihre

Ulrike Ludolf

Fach­an­wäl­tin für Ar­beits­recht

&

Sabine Hermann

Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht

Ihre Rechtsanwälte in Marl, Kreis Recklinghausen

Fragen und Antworten zur Auswirkung der Corona-Krise

 

Frage: Bekomme ich noch Lohn, wenn ich in Quarantäne muss?

Antwort: Ja, es gilt hier nichts anderes, als wenn Sie auf Grund einer "normalen" Erkrankung arbeitsunfähig sind. Wenn sie mindestens 4 Wochen beschäftigt waren, muss der Arbeitgeber über 6 Wochen Lohn oder Gehalt weiter zahlen. Sie brauchen auch nicht befürchten, dass der Arbeitgeber auf Grund möglicher Umsatzeinbußen ihr Gehalt nicht zahlen kann. Denn er bekommt dieses Geld gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz vom Staat erstattet. Ab der siebten Woche erhalten Sie denn Krankengeld von der Krankenkasse.

Muss er den Betrieb auf Grund der Korona-Krise vorübergehend schließen, bekommen Sie Kurzarbeitergeld (unabhängig davon, ob Sie in Quarantäne sind oder nicht).

 

Frage: Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Antwort: Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer ohne Kinder 60 %, für Arbeitnehmer mit Kindern 67 %. Dieser Prozentsatz wird von der Nettodifferenz berechnet, die zwischen dem vollen Nettolohn und dem Nettolohn, der sich in Folge der ("normalerweise" nicht auf Null reduzierten) Kurzarbeit ergibt. Da im Falle der Betriebsschließung in Folge der Corona-Krise Ihre Arbeit und damit Ihr Lohn oder Gehalt komplett entfallen, erhalten Sie 60 % (bzw. 67 %) Ihres letzten Nettogehaltes als Kurzarbeitergeld.

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Ulrike Ludolf

Hallo, ich bin Ulrike Ludolf, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ich helfe Arbeitnehmern, Lohn und Gehalt durchzusetzen!

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Unser Wohlfühl-Service für Sie

Eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber zerrt an den nerven. Daher bie­ten wir Ihnen einen Ser­vice, mit dem Sie sich bei uns rund­um wohl füh­len.

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Ihr Team für Arbeitsrecht:

v.l.n.r. Rechtsanwälte Ludolf Hermann und Werner

Drei Anwältinnen, ein Ziel: Bestmögliche Vertretung von Arbeitnehmern wenn es um Lohn und Gehalt geht!

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